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AGB

1. Geltung


Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der FilmAccounting AG (im folgenden «Beauftragte» genannt) und ihren Auftraggeberinnen, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

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2. Umfang und Ausführung des Auftrags


Für den Umfang der von der Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Die Beauftragte darf die von der Auftraggeberin gelieferten Informationen und Unterlagen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und gesetzmäßig erachten, soweit sie nicht offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung, Jahresrechnung und Steuererklärung ist Sache der Auftraggeberin.

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3. Verschwiegenheitspflicht


Die Beauftragte ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass die Auftraggeberin sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

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4. Mitwirkung Dritter


Zur Ausführung des Auftrags ist die Beauftragte berechtigt, Mitarbeiter und fachkundige Dritte beizuziehen (Recht zur Substitution). Diese unterstehen auch der Verschwiegenheit gemäß Ziffer 3.

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5. Mängelbeseitigung


Sofern der Auftrag die Herstellung eines Werkes beinhaltet, hat die Auftraggeberin Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Beauftragten ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Für allfällige Schadenersatzansprüche gilt Ziffer 6.

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6. Haftung


Die Beauftragte haftet für getreue und sorgfältige Ausführung des Auftrags i.S.v. Art. 398 OR. Für Schäden, verursacht in der Auftragserfüllung, haftet sie jedoch nur bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Als Haftungsobergrenze gilt, wo gesetzlich zulässig, CHF 10'000.00. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die Beauftragte übernimmt keine Haftung für Folgeschäden irgendwelcher Art.

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7. Pflichten der Auftraggeberin


Die Auftraggeberin ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat sie der Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

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8. Bemessung der Vergütung


Das Honorar wird individuell vereinbart. Alle Preise verstehen sich exkl. MWST. Ist nichts vereinbart, so sind die Honorarsätze von «Treuhand Suisse» maßgebend. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, bei Erhalt, jedoch spätestens nach 30 Tagen auf das von der Beauftragten angegebene Konto zu bezahlen. Bei Einwänden wendet sich die Auftraggeberin sofort an die Beauftragte. Bei Stillschweigen innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird die Richtigkeit der Angaben anerkannt.

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9. Unterlagen und Daten


Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die Beauftragte der Auftraggeberin deren Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der Beauftragten sind kostenpflichtig. Die Beauftragte ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten der Auftraggeberin zu behalten. Die Auftraggeberin ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Die Beauftragte stellt sicher, dass sie ihre eigenen Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.

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10. Allgemeine Bestimmungen


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit angepasst werden. Die Auftraggeberin wird hiervon schriftlich informiert. Ohne Einwände gelten die Änderungen 60 Tage nach Information als akzeptiert. Streitigkeiten aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen, zuständig ist das Gericht in Uster.

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8306 Brüttisellen, 01.09.2024
FilmAccounting AG ∣ Zürichstrasse 38 ∣ 8306 Brüttisellen ZH

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